Hotel Alte Schleiferei, Schulstraße 8, 08359 Breitenbrunn OT Erlabrunn

                 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen des Hotels Alte Schleiferei.

 

Sie gelten entsprechend auch für andere Räume, Wand- und sonstige Flächen, die das Hotel zur Verfügung stellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden ausdrücklich in den Beherbergungsvertrag einbezogen. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

 

1.) Bei Zimmerreservierungen gelten folgende Stornierungssätze in Prozent des vereinbarten Übernachtungspreises in brutto / ohne Pension:

 

bis 42 Tage vor Anreise        keine Kosten

bis 30 Tage vor Anreise                    20  %

bis 14 Tage vor Anreise                    45  %

bis 04 Tage vor Anreise                    60  %

bis 03 Tage vor Anreise                    80  %

am Tag der Anreise                        100  %

 

 

Die Prozentstaffel der Stornierung bezieht sich jeweils auf das gesamte Kontingent, sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden konnten. Die Darlegungs- und Beweislast für eine anderweitige Vermietung trägt der Auftraggeber.

 

2.) Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

 

3.) Reservierungen von Veranstaltungsräumen werden mit der Annahme durch das Hotel bindend. Der Auftraggeber verzichtet auf Übersendung einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Gemachte Angebote sind stets freibleibend. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Unter- oder Weitervermietungen von Räumen und Flächen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Hotels zulässig.

 

4.) Für den Fall von Stornierungen von Veranstaltungsräumen mit Verzehr sind Bereitstellungskosten als pauschalisierter entgangener Gewinn zu bezahlen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein entgangener Gewinn nicht oder nicht in der pauschalisierten Höhe entstanden ist. Berechnungsgröße ist der zu erwartende Umsatz, wobei grundsätzlich die Auftragsbestätigung maßgeblich ist. Sollte insoweit keine Absprache getroffen worden sein,  berechnet sich der dann zu pauschalisierende Umsatz aus dem Mindestmenüpreis (Euro 11,00) zuzüglich Getränkepauschale (Euro 3,50) x bestellter Personenzahl x Anzahl der Mahlzeiten. Bei Tagungsessen gilt die Getränkepauschale von 5 Euro. Auf dieser Grundlage werden berechnet: Bereitstellungskosten in % des erwarteten Umsatzes.

 

bis 40 Tage vor Termin         keine Kosten

bis 30 Tage vor Termin                      10 %

bis 14 Tage vor Termin                      35 %

bis 04 Tage vor Termin                      60 %

ab  03 Tage vor Termin                      80 %

am Tag der Anreise                         100 %

 

5.) Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.

 

6.) Der Auftraggeber hat dem Hotel die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor dem Beginn mitzuteilen. Tatsächlich entstehende Abweichungen nach unten können i.d.R. nicht mehr berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters. Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis zu max. 5 % vom Hotel akzeptiert, das insofern einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleistet. Über eine weitgehende Überschreitung der Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Hotel. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt.

 

7.) Die Kosten einer gewünschten Sperrzeitverkürzung gehen zu Lasten des Veranstalters, ebenso eventuell anfallende Gema-Gebühren.

Bankettveranstaltungen müssen bis spätestens 3:00 Uhr abgeschlossen worden sein.

Live-Musik bei Veranstaltungen, bei denen vom Besteller nicht das gesamte Hotel gebucht ist, muss ab 1:30 Uhr (einschl. Zugabe) eingestellt werden und darf nur nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung des Hotels in Zimmerlautstärke fortgesetzt werden. Wir rechnen hier mit Ihrem Verständnis gegenüber unseren Hotelgästen.

 

8.) Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich entstandene Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn das Hotel hat diesen Umstand zu vertreten.

 

9.) Wird ein Seminar abgesagt, ohne dass das Hotel diese Absage zu vertreten hat, so gelten unabhängig von den Stornogebühren für die Zimmer und Menüs folgende Stornosätze für die angemieteten Tagungsräume:

 

bis 42 Tage vor Anreise        keine Kosten

bis 30 Tage vor Anreise                     10 %

bis 14 Tage vor Anreise                     35 %

bis 04 Tage vor Anreise                     60 %

ab 03 Tage vor Anreise                      80 %

am Tag der Anreise                          100 %

Ausgehend von den gültigen Raummieten laut Angebot / Bestätigung.

 

10.) Für Beschädigungen oder Verlust von Einrichtungsgegenständen oder von Inventar, die während einer Veranstaltung eingetreten sind, haftet der Auftraggeber wie für eigenes Verschulden. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Auch sind hierbei behördliche Auflagen, wie z. B. feuerpolizeiliche Vorschriften zu beachten. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernimmt das Hotel keine Haftung. Sollten diese gegebenenfalls versichert werden, so übernimmt dies der Veranstalter. Vom Auftraggeber / Veranstalter mitgebrachtes Dekorationsmaterial oder andere Gegenstände (auch der Musikband) sollten bis spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsende wieder abgeholt sein.

 

11.) Sollten Störungen oder Defekte an dem vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Gegenstände frei.

 

12.) Für den Fall, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, ebenso im Falle höherer Gewalt bleibt der Rücktritt vom Vertrag dem Hotel vorbehalten. Die Geltendmachung jeglicher Schadenersatzansprüche gegen das Hotel sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

13.) Die Rechnungen des Hotels sind innerhalb 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbarer Aufrechnungen des Bestellers mit Ansprüchen jeglicher Art unzulässig, desgleichen Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher eventueller Ansprüche. Die Abtretung einer Forderung ist ausgeschlossen. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, eine Erhöhung dieser nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Veranstalters.

 

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 120 Kalendertage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen. Bei vom Hotel im Voraus rabattierten Leistungen werden keine Kreditkartenzahlungen akzeptiert.

 

14.) Für Wertsachen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen lt. § 701 ff BGB.

 

15.) Am Anreisetag steht Ihnen Ihr Zimmer ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Bei der Abreise bitten wir Sie, Ihr Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr freizugeben. Eine evtl. noch offene Abreise muss bis spätestens 9:00 Uhr bekannt gegeben werden.

 

16.) Hunde: Wir bitten um Verständnis, dass wir nur eine bestimmte Anzahl von Hunden, aus Rücksicht gegenüber anderen Gästen, im Hause aufnehmen wollen. Die Tiere müssen im öffentlichen Bereich stets angeleint sein, als Kampfhunde festgestellte, sehr große und evtl. laute Hunde sind im Restaurant nicht erwünscht.

 

17.) Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, in diesen Fällen wird eine festzulegende Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet.

 

18.) Sollte der Besteller eine Veranstaltung mit politischem oder religiösem Charakter planen, so bedarf es der schriftlichen Genehmigung des Hotels zur Wirksamkeit des Vertrages mit dem Hotel.

Die namentliche Nennung des Hotels in Anzeigen oder anderen öffentlichen Publikationen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

 

19.) Bei Bankettveranstaltungen mit Menü / Buffet, ebenso bei Busarrangements muss spätestens 8 Tage vor Termin eine Anzahlung von 35 % des Menü- und des Übernachtungspreises x bestellte Personenzahl eingegangen sein. Die Restsumme ist bei Abreise oder spätestens 10 Tage nach Abreise ohne Abzug fällig.

 

20.) Höhere und andere vom Hotel nicht vertretene Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden das Hotel von jeglicher Haftung.

 

21.) Erfüllungsort ist für beide Seiten Erlabrunn, Gerichtsstand ist Aue. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung oder Bestätigungskopie erkennt der Besteller die Geschäftsbedingungen an.

 

22.) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt dann eine ihr möglichst nahe kommende gültige Formulierung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Fixierung.

 

 

 

Die Geschäftsführung

 

 

Erlabrunn, 11. Juni 2006